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Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag kann von privaten Anlegern bei Banken beantragt werden, um den Sparerpauschbetrag zu nutzen. So bleiben die Zinsen die bei Kapitalerträgen gewonnen werden, bis zu einer Grenze von 801 € für Alleinstehende und 1602 € für Eheleute abzugsfrei.

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