Teil 2: Einlagensicherung für Tagesgeld- und Festgeldkonten
Innerhalb der EU garantieren alle Staaten eine gesetzliche Einlagensicherung für bestimmte festgelegte Arten von Konten. Dabei handelt es sich vornehmlich um jene Konten, die Gelder von Kleinanlegern enthalten und dem regelmäßigen Zahlungsverkehr dienen. Darüber hinaus sind noch viele der Banken Mitglieder in einem gemeinsamen freiwilligen Einlagenfond oder sichern über eigene private Fonds die Einlagen ihrer Kunden. Die Sicherheitsgewährleistungen dieser Fonds gehen noch über die Summen der gesetzlichen Sicherung der ersparten Gelder weit hinaus. Es kann gesagt werden, dass das Festgeldkonto zu den derzeit sichersten Formen der fest befristeten Geldanlage gehört. Im Gegensatz zu Wertpapieren, Aktienfonds, Beteiligungen und ähnlichen Anlagen sind den Einlegern hier feste Renditen auf eine vereinbarte Zeit zugesichert. Selbst bei einem Konkurs der kontoführenden Bank sind für die Spareinlagen auf einem Festgeldkonto dank der verschiedenen Sicherungseinrichtungen keine Verluste zu befürchten.
Formen der Einlagensicherung
Im Zuge der tief greifenden Erfahrungen der letzten Finanzkrise wurde die Einlagensicherung in ihrer Bedeutung und Wirksamkeit noch weiter gefestigt. Damit ist gesichert, dass die Einlagen auf speziellen Konten auch bei Insolvenz einer Bank, bis zu einer bestimmten Summe zu 100 % gesichert sind. Diese Einlagensicherung bezieht sich auf Sichteinlagen (Girokonten), Spareinlagen, auf Festgelder und auf die Tagesgelder. Damit sind besonders die kleinen und privaten Anleger vor Vermögenseinbußen durch Konkurse von Banken inzwischen sehr gut geschützt. In den verschiedenen EU Staaten gelten jeweils unterschiedliche gesetzliche Schutzbestimmungen für Sichteinlagen und es werden über die Summen für den Mindestschutz von 100.000 Euro hinaus noch teilweise höhere Beträge abgesichert.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch die private oder freiwillige Einlagensicherung, die über Fonds der Eigenorganisationen der Banken betrieben wird. Ebenso haben einige Bankinstitute noch gesonderte Fonds für solche Sicherungen. Das Netz für die angesparten Gelder der Kleinanleger bei Sichteinlagen ist also oftmals in vielfacher Hinsicht abgesichert.
Die gesetzliche Einlagensicherung
Wie in allen Ländern, die der Europäischen Währungsunion angehören, gilt auch in Deutschland eine gesetzliche Einlagensicherung. Nach dieser gesetzlichen Regelung sind ab dem 1.1.2011 alle Einlagen bis zu 100.000 Euro auf den o.g. Konten zu 100 % pro Kunde gesichert, für alle Banken innerhalb der gesamten EU. Diese Sicherung besagt, dass jeder Kunde der auf einem der genannten Konten sein Geld deponiert hat, dies innerhalb von 30 Tagen nach der Stellung seines Erstattungs-Antrages im Falle einer Bank-Insolvenz zu 100 % zurück erhält. Die noch vor einigen Jahren geltende Eigenbeteiligung, die für viele Kleinanleger zu Anfang der Finanzkrise und Krisen von einzelnen Bankinstituten sehr große Verluste brachte, gibt es somit nicht mehr. Dank dieser hohen Absicherung für den Kleinanleger ist auch langfristiges Sparen wieder sicher und vertrauenswürdig und für viele Kunden hoch attraktiv geworden.
Die freiwillige Einlagenversicherung der Banken
Der Bundesverband deutscher Banken hat zudem noch einen eigenen Einlagesicherungsfond geschaffen, um Verlusten bei Konkursen von Banken vorzubeugen. Fast alle bekannten deutschen Banken sind an dieser freiwilligen Einlagensicherung, über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus beteiligt.
Dieser Fond haftet noch zusätzlich mit 30 % pro Kunde vom haftenden Eigenkapital einer von Insolvenz betroffenen Bank. Bei den großen Banken in Deutschland darf jeweils von einem Eigenkapital von mehr als 100 Mio. Euro ausgegangen werden. Damit wären für jeden einzelnen Kunden über diesen freiwilligen Fond der Banken noch faktisch 30 Mio. Euro über die gesetzlichen Garantien hinaus geschützt. Noch eine eigene Form der Einlagensicherung betreiben die Sparkassen und die Volksbanken. Hier werden die Einlagen über Einlagensicherungs- und Stützungsfonds sogar ohne jede Begrenzung gesichert. Es sind also für den Kleinanleger, der sein Geld unter anderem auf einem Festgeldkonto angelegt hat, umfassende Sicherheitsnetze geknüpft worden.
Einlagensicherung im EU-Ausland
Grundsätzlich gilt seit 2011 für die gesamte EU überall die Mindesteinlagensicherung von 100.000 Euro.